20.07.2024
Hilfeleistungskontingentübung 2024
Wir trafen uns mit vielen anderen Feuerwehren aus dem Landkreis in Salz, um von dort aus gemeinsam in einer Kolonne nach Nordheim am Main zu fahren.
Die engen Weinberge vor Ort stellten das Können der Maschinisten auf die Probe, während die Besatzung eine bewusstlose Person mithilfe von Steckleiterteilen aus dem unwegsamen Gelände retten sollte. Auch wurden theoretische Grundlagen im Kontingenteinsatz behandelt.
Für die Verpflegung der Einsatzkräfte war gesorgt, da sich die Übung von den Morgenstunden an, bis zum Abend hin zog. Ein Dank geht auch an die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Volkach, welche die verschiedenen Szenarien durchführt hat.
Verhalten bei Kolonnenfahrten
- Verkehrsrechtlich gelten Kolonnen als EIN Fahrzeug. Das Überholen ist grundsätzlich erlaubt, das Einscheren und somit das Trennen der Kolonne ist allerdings verboten.
- Der geschlossene Verband darf komplett bei rot über die Ampel fahren, wenn diese bei Vorbeifahrt des ersten Fahrzeuges noch grün zeigte. Auch bei Einfahrt in den Kreisverkehr, auf Kreuzungen oder Zebrastreifen gilt: die Fahrzeuge dürfen stets zusammenbleiben und nicht getrennt werden.
- Das letzte Fahrzeug trägt eine grüne Fahne
- Alle anderen Fahrzeuge eine blaue Fahne