Neuer Schwimmsauger von der Versicherungskammer Bayern



Wir freuen uns sehr, dass wir unseren neuen Schwimmsauger in Empfang nehmen durften.


Bei der herkömmlichen Wasserentnahme aus Gewässern ist eine Wassertiefe von mindestens 30 cm erforderlich, wohingegen der Schwimmsauger bereits bei Niedrigwasserständen von mindestens 8 cm einwandfrei ansaugt. Auch bei Überschwemmungen zeichnet er sich durch seine Eigenschaften aus, da das Absaugen bereits bei Wasserständen knapp über Bodenniveau möglich ist.


Wir bedanken uns recht herzlich bei der Versicherungskammer Bayern für das Geschenk und werden bei nächster Gelegenheit mit dem Gerät üben, damit wir zukünftige Einsätze problemlos abarbeiten können.